Hier werden Ihre Träume wahr: 

Ob ein Haus in ALANYA  oder eine Ferienwohnung auf Mallorca, mit einer richtiger Strategie kommt kommen wir zusammen zum Ziel. 

Über unseren eigenen Ausland-Service, leben und arbeiten unsere Geschäftspartner in der jeweiligen Region vor Ort und stehen Ihnen inkl. allen Dienstleistungen rund um die Immobilie auch nach dem Erwerb oder der Anmietung mit Rat und Tat jederzeit zur Seite. Dazu bieten wir Ihnen in unserem Büro in Peine eine Video Konferenz mit Verkäufern vor Ort und helfen beim Übersetzungen in englisch,  türkisch und arabisch an.
Zur Besichtigung und Kauf, werden Sie dann von unseren Partnern vor Ort eingeladen und über den gesamten Prozess bis zum Notar ebenfalls begleitet.
In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.

Nützliche Informationen für Kaufinteressenten einer Auslandsimmobilie:

Vor dem Kauf sollten Sie folgendes beachten:

  • Grundbuch- bzw. Registerauszug: Der Verkäufer sollte es im Original vorlegen können, später eventuell auch das örtliche Grundbuchamt, damit erreichen Sie die 100% Sicherheit. Besitzverhältnisse und eventuelle Hypotheken sind daraus ersichtlich.
  • Viele Länder haben eigene Einzelheiten im Rechtssystem. Nehmen Sie unbedingt einen Experten zu Hilfe oder sprechen uns an, wir vermitteln unsere Partner mit denen wir bereits gute Erfahrungen haben.
  • Die Baugenehmigung auf Echtheit beim Notar oder örtlichen Bauamt prüfen lassen.
  • Der Eigentumsnachweis: Bitten Sie den Verkäufer, sich klar als Eigentümer zu identifizieren mit einem gültigen Personalausweis (wichtig hier: Ablaufdatum und Wohnadresse).
  • Der aktuelle Grundsteuerbescheid ist ebenfalls zu empfehlen damit später keine Nachzahlungen drohen.
  • Es gilt: nur schriftliche Verträge sind gültig! Lassen Sie sich alles Übersetzen und beglaubigen.
  • Die Grunderwerbssteuern sind in einigen Ländern viel höher als in Deutschland. Darüber hinaus kann es sein, dass für die Zeit des Besitzes eines Hauses oder einer Wohnung in einigen Ländern zusätzlich Vermögenssteuer anfällt. Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.


In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.

In den Niederlanden dürfen Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, diese aber oft nur als Erstwohnsitz nutzen. Eine Vermietung als Ferienhaus wird damit schwierig. Dänemark setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben, bevor Sie das Haus kaufen können. In Spanien hingegen können Sie problemlos Auslandsimmobilien kaufen und genießen dort die selben Rechte wie Einheimische. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Gesetze in welchen Ländern gelten, sollten Sie einen Fachanwalt für (EU-)Immobilienrecht kontaktieren.

 
 
 
 
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